Adoptionen in Brasilien
Mit Schreiben vom 08. Juni 2004 hat AdA die besondere Zulassung für die Vermittlung von Kindern aus Brasilien erhalten. Nachdem von brasilianischer Seite aber offensichtlich kein Bedarf besteht, Kinder nach Deutschland zu vermitteln, nehmen wir keine neuen Adoptionsbewerbungen für Brasilien mehr an.
AdA München wird die Zulassung für Brasilien aufrechterhalten, bis die Verfahren aller noch in Brasilien angenommener Adoptionsbewerber abgeschlossen sind.
Die Zentrale Behörde im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens hat ihren Sitz in Brasilia. AdA wurde von dieser Behörde als Auslandsvermittlungsstelle anerkannt und ist in der Zwischenzeit in folgenden fett markierten Bundesstaaten/Hauptstädten, eingeschrieben.
Bundesstaat |
Hauptstadt |
Bundesstaat |
Hauptstadt |
Acre |
Rio Branco |
Paraíba |
João Pessoa |
Alagoas |
Maceió |
Paraná |
Curitiba |
Amapá |
Macapá |
Pernambuco |
Recife |
Amazonas |
Manaus |
Piauí |
Teresina |
Bahia |
Salvador |
Rio de Janeiro |
Rio de Janeiro |
Brasília |
Brasília |
Rio Grande do Norte |
Natal |
Ceará |
Fortaleza |
Rio Grande do Sul |
Porto Alegre |
Espírito Santo |
Vitória |
Rondônia |
Pôrto Velho |
Goiás |
Goiânia |
Roraima |
Boa Vista |
Maranhão |
São Luis |
Santa Catarina |
Florianópolis |
Mato Grosso |
Ciuabá |
São Paulo |
São Paulo |
Mato Grosso do Sul |
Camp Grande |
Sergipe |
Aracaju |
Minas Gerais |
Belo Horizonte |
Tocantins |
Palmas |
Pará |
Belém |
|
|
|
Akten von Bewerbern können in diesen Bundesstaaten eingeschrieben werden, um bei Adoptionen im jeweiligen Bundesstaat berücksichtigt werden zu können. Die jeweiligen Bundesstaaten arbeiten unabhängig und sehr unterschiedlich. Ein einheitliches Verfahren ist aus diesem Grund nicht zu erwarten. Gelassenheit, Vertrauen und Flexibilität benötigen Brasilienbewerber deshalb in besonderem Maße.
Die aus Deutschland über das zuständige AdA - Büro nach Brasilien gesandte komplette Bewerberakte wird der brasilianischen Behörde CEJAI ( Commissão Estadual Judiciária de Adoção Internacional) übergeben. Eine komplette Prozessakte besteht aus der vollständigen, beglaubigten und übersetzten Bewerbungsmappe, zudem einem Begleitschreiben der Repräsentanten von AdA, sowie den Gutachten des die Akte prüfenden brasilianischen Sozialarbeiters, Psychologen und des Staatsanwalts. Nach einer Überprüfungszeit von ca. vier Monaten wird die sogenannte Laudo de Habilitação (Annahmebescheid) erstellt, wodurch die Bewerbung von der CEJAI angenommen wird. Auf dieser Habilitação wird das Alter des/r Kindes/r als weitgehend verlässliche Richtlinie bestätigt. Die Habilitação ist nur über den Zeitraum von drei Jahren gültig. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird in der Regel eine Aktualisierung des Eignungsberichtes benötigt. AdA fordert in diesem Fall das örtlich zuständige Jugendamt auf, die Aktualisierung des Sozialberichtes sowie ggf. der Adoptionserlaubnis vorzunehmen.
Das Alter der Kinder orientiert sich am Alter der Bewerber. AdA teilt im persönlichen Beratungsgespräch mit, welches Kindesalter empfohlen wird. Der Anteil der vermittelten Jungen und Mädchen ist ausgeglichen. Offenheit gegenüber Hautfarbe und Herkunft der Kinder wird von allen Bewerbern erwartet.
Es ist wichtig, dass sich Bewerber darauf einstellen, dass der Aufenthalt zur Adoption eines Kindes, je nach Alter des Kindes variieren kann. So ist gesetzlich ein Mindestaufenthalt von 20 Tagen (Kind bis zum Alter von zwei Jahren) oder 35 Tagen (Kind ab dem Alter von zwei Jahren) festgelegt. Die Präsenz beider Elternteile wird erwartet, nur in Ausnahmefällen und erst nach der Genehmigung durch den Richter vor Ort in Brasilien kann der berufstätige Elternteil kurzzeitig ausreisen, muss aber zum Abschluss des Adoptionsverfahrens wieder einreisen.
Die Kinder sind in Brasilien in Kinderheimen untergebracht.
Kinder, die Eltern suchen
Nicht selten werden der Vermittlungsstelle AdA Kinder vorgestellt, für die Eltern gesucht werden, die aber auf Grund ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes oder der Tatsache, dass sie nicht alleine sondern mit Geschwistern vermittelt werden sollen, den vorhandenen Bewerbern und deren Kindesaltereinstufung laut Laudo de Habilitação nicht entsprechen. Die Vermittlungsstelle wird in diesen Fällen auf Bewerber zugehen, denen sie die Aufnahme auch schwerer vermittelbarer Kinder zutraut.
|