Chilenische Regierung
Staatliche Kinderschutzbehörde SENAME BESCHEINIGUNG
Hiermit bescheinigt die staatliche Kinderschutzbehörde "Servicio Nacional de Menores" (im Folgenden: SENAME), zentrale Behörde im Einverständnis mit dem Haager Abkommen zum Schutze der Kinder und der Zusammenarbeit im Bereich der Internationalen Adoption, dass "AdA Adoptionsberatung e.V." durch die SENAME durch den Beschluss Nummer 0313 vom 5. Mai 2003 anerkannt wurde, um zugunsten von in Deutschland wohnhaften Ehepaaren, die die Adoption chilenischer Jungen oder Mädchen beantragen, gemäß den durch das vorgenannte Abkommen erwähnten Kriterien und dem chilenischen Adoptionsgesetz Adoptionsvermittlung zu betreiben.
Die Zusammenarbeit mit dieser Institution war äußert konstruktiv und gründete auf das gegenseitige Vertrauen und die Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben, wie im Besonderen:
- Vorlage der vollständigen von Artikel 32 Adoptionsgesetz geforderten Dokumente bezüglich der für die Adoption eines chilenischen Jungen/Mädchens für geeignet befundenen Ehepaare;
- Vorbereitung und Begleitung der Adoptionsbewerber während ihres Aufenthalts in Chile im Hinblick auf einen guten Abschluss des Adoptionsverfahren;
- korrekte und rechtzeitige Übersendung der Nachsorgeberichte in Bezug auf die in Chile adoptierten Kinder, die sich bei ihren Adoptiveltern in Deutschland befinden.
Weiterhin muss hinzugefügt werden, dass AdA während der Zusammenarbeit mit der SENAME bewiesen hat, stets für das Wohl und das höhere Interesse unserer Jungen und Mädchen einzutreten. Daher hat die SENAME als zentrale Behörde großes Vertrauen in die von den AdA-Fachkräften durchgeführte Arbeit.
Die vorliegende Bescheinigung wird auf Antrag der Beteiligten für das Anerkennungsverfahren in weiteren Staaten ausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Paulina Fernández Fawaz
Leiterin auf nationaler Ebene,
SENAME
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