Was ist Adoptionsvermittlung?
Die Vermittlung eines Kindes zur Adoption ins Ausland muss gemäß dem Subsidiaritätsprinzip immer das letzte Glied in einer Kette von Maßnahmen sein, die bezwecken, das Kind in seiner Ursprungsfamilie zu belassen oder eine geeignete Adoptiv- oder Pflegefamilie im Heimatland zu finden. Nur zugelassene, staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen dürfen Adoptionen vermitteln. Eine Voraussetzung für die Zulassung ist die Fachlichkeit der Vermittlungsstelle: sie muss mit mindestens zwei hauptamtlichen Sozialpädagoginnen besetzt sein, die in der Adoptionsvermittlung erfahren sein müssen.
Der gemeinnützige Verein AdA erhielt Anfang 1999 die Zulassung als internationale Adoptionsvermittlungsstelle und zum 01.03.2002 - nach Ratifizierung des Haager Adoptionsübereinkommens durch Deutschland - die besondere Zulassung im Rahmen des Haager Kinderschutzabkommens.
Das Adoptionsverfahren über AdA
Bewerber, die ein ausländisches Kind adoptieren wollen, wenden sich an AdA. Sie werden zunächst unverbindlich und ausführlich beraten. Diese Beratungsgespräche führen die Fachkräfte von AdA durch.
Sie dienen u.a.
- dem gegenseitigen Kennen lernen und einer oberflächlichen Eignungsfeststellung
- der gründlichen Information über die Situation der verlassenen Kinder
- der beispielhaften Beschreibung der sozialen Umstände, die zu der Verlassenheit eines Kindes führen können
- der detaillierten Darstellung des Verfahren im Ausland
AdA arbeitet zur fundierten Eignungsfeststellung eng mit den örtlich ansässigen Jugendämtern zusammen. Entscheiden sich die Bewerber, über AdA ein Kind zu adoptieren, wenden sie sich an das Jugendamt in ihrer Nähe. AdA informiert ihrerseits das Jugendamt über die Adoptionsbewerbung und bittet die Kollegen, die Eignung der Bewerber zu prüfen und nach einem von AdA erstellten Leitfaden gutachterlich Stellung zu nehmen.
Ebenso wird ein psychologisches Gutachten nach einem Leitfaden, den der Gutachter von AdA erhält, gefordert. Hier orientiert sich AdA an den internationalen Standards zwischen Vertragsstaaten. AdA vermittelt bewährte psychologische Gutachter, die in Ergänzung des Sozialberichts die Eignungsfeststellung nach erweiterten Gesichtspunkten erarbeiten.
Die Letztverantwortung für die Annahme einer Bewerbung und Vermittlung eines Kindes hat immer die Auslands-Vermittlungsstelle. Sie prüft die besondere Eignung für das jeweilige Land, aus dem ein Kind vermittelt wird.
Die komplette, von AdA befürwortete Bewerbung wird
den zuständigen Behörden vorgelegt und erneut geprüft. Erst danach erhalten die Bewerber schriftlich die Zusicherung, dass ihre Bewerbung angenommen wurde und sie mit der Vermittlung eines Kindes rechnen können.
Seminare für anerkannte Bewerber zur Vorbereitung auf die Adoption
Zusammen mit erfahrenen Therapeuten führt AdA Seminare für Bewerber durch. Diese Seminare dienen nicht mehr der Eignungsüberprüfung, sondern der Vorbereitung auf die neue Situation: Eltern eines Kindes zu werden.
Da diese Seminare mittlerweile an verschiedenen Orten in Deutschland regelmäßig von AdA angeboten werden, können die Bewerber den für sie am besten erreichbaren Ort wählen.
AdA ist zur Zeit für folgende Länder zugelassen:
Kolumbien · Chile · Vietnam · Tschechien · Honduras
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